1978 wurde die EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) erlassen, 1992 die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG, FFH). Beide Richtlinien sind die Grundlage für den Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in den 28 Mitgliedstaaten der EU. Mit dem etablierten Natura-2000-Schutzgebietsnetz sowie den Regelungen zum Artenschutz schaffen sie in allen Mitgliedstaaten die Grundlage für den Erhalt wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Das System besteht aus zwei Arten von Schutzgebieten, die sich an vielen Stellen überlappen.


Die sog. Vogelschutzgebiete (SPA, pecial protected area) wurden auf der Grundlage des Fachwissens der Ornithologen ausgewählt und im Jahr 2004 ausgerufen. Das Böhmerwald-Vogelgebiet wurde für neun Vogelarten ausgerufen: Auerhuhn (Tetrao urogallus), Birkhuhn (Tetrao tetrix), Haselhuhn (Bonasa bonasia), Wachtelkönig (Crex crex), Schwarzstorch (Ciconia nigra), Schwarzspecht (Dryocopus maritus), Sperlingskauz (Glaucidium passerinum), Raufußkauz (Aegolius funereus), Dreizehenspecht (Picoides tridactylus). Zu den am stärksten gefährdeten Arten gehört das Birkhuhn, dessen Bestände in letzter Zeit stetig abnehmen. Eine der Hauptursachen für sein Verschwinden ist der Verlust geeigneter Lebensräume zusätzlich zu menschlichen Eingriffen. Für sein Leben braucht es ein Mosaik aus Mooren, offenen Wiesen- oder Weideflächen, Waldbeständen unterschiedlichen Alters. Auch die Entwässerung von Mooren und Auenfichtenwäldern, wo das Birkhuhn geeignete Lebensräume mit ausreichender Nahrung fand, schadete ihm. Einige der Aktivitäten des Projekts zielen direkt auf die Verbesserung seiner Umwelt ab (Wiederherstellung von Torfbiotopen, Auflichtung von Sukzessionsflächen, Mähen verbrachter Feuchtwiesen).

Nachdem in den Jahren 2000 bis 2004 der aktuelle Zustand der natürlichen Lebensräume durch Kartierung nach einer einheitlichen Methodik ermittelt worden war, wurden die wertvollsten Teile der Tschechischen Republik als künftige Natura-2000-Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung  ausgerufen, es entstand die sog. nationale Liste. Es wurde davon ausgegangen, dass es sich bei den meisten vorgeschlagenen Lebensräumen bereits um Schutzgebiete handelt (Naturpark, Landschaftsschutzgebiet, kleine Schutzgebiete). Es ist also logisch, dass auch der Nationalpark Šumava und das Landschaftsschutzgebiet Šumava in das System einbezogen wurden.

Zu den wertvollsten (prioritären) Biotopen, die vom Böhmerwald geschützt werden, gehören Moorwälder oder aktive Hochmoore. Ihr wesentlicher Teil wird in das Projektgebiet einbezogen, da sie wie die meisten Feuchtgebiete in der Vergangenheit durch Entwässerung beschädigt wurden und das Projekt zur Verbesserung ihres Zustands beiträgt, indem es den beeinträchtigten Wasserhaushalt verbessert. In diesen Lebensräumen lebt auch der Hochmoorlaufkäfer (Carabus menetriesi pacholei) – eine prioritäre Art, die unter den Schutz der FFH-Richtlinie fällt. Er ist fast ausschließlich an waldfreie, ausreichend feuchte Gebiete mit überwiegend Torfmoos gebunden. Daher sollten ihm auch die Revitalisierungsmaßnahmen, die im Rahmen des Projekts durchgeführt werden und zur Regeneration von Feuchtgebieten führen, von großem Nutzen sein.

Neben der Festlegung eigener Natura-2000-Gebiete ist die Tschechische Republik verpflichtet, den Status aller Schutzgebiete fortlaufend zu überwachen und die Europäische Kommission alle 6 Jahre darüber zu informieren. Wir gehen davon aus, dass sich die Wirkung der umgesetzten Maßnahmen nach Abschluss des Projekts im folgenden Evaluierungsbericht niederschlägt.

Links:

Geschichte der EU-Richtlinien für den Naturschutz in Europa

Natura 2000- Informationen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt